Der Februar ist da – doch was ändert sich eigentlich mit dem neuen Monat? Wir haben alle neuen Regeln auf einen Blick!
MASKENPFLICHT
Zuerst die wohl größte Veränderung: Ab Donnerstag fällt die Maskenpflicht in Fernzügen und Bussen weg – keiner muss mehr einen Gesichtsschutz tragen, außer in medizinischen Einrichtungen!
INSEKTEN
Ab heute dürften Hausgrillen zu Lebensmittel verarbeitet werden. Natürlich werdet Ihr keine ganzen Insekten in Eurem Essen finden, jedoch darf seit Ende Januar Grillenpulver in Gerichten erhalten sein.
Wer darauf verzichten will muss lesen, da jedes Lebensmittel mit Grillen-Inhalt genau gekennzeichnet sein muss.
Übrigens sind Mehlwürmer, Wanderheuschrecken und Buffalowürme bereits seit einiger Zeit in der EU erlaubt.
QUECKSILBER
Bereits seit 15 Jahren gilt ein Verbot für die Nutzung von Quecksilber in Elektro-Geräten. Einzige Ausnahme: Bestimmte Typen von Leichtstofflampen.
Ab sofort dürfen aber auch diese Arten von Lampen nicht mehr in der EU produziert werden. Restbestände dürfen jedoch noch ver- und gekauft werden.
2500 EURO
Zusätzlich gibt es noch eine gute Nachricht für Menschen mit geringer Rente:
Aus dem sogenannten Härtefallfond bekommen bestimmte Berufsgruppen (wie zum Beispiel Angestellte der Deutschen Reichsbahn oder ehemalige Balletttänzerinnen) einmalig 2500 Euro ausgezahlt!
WÄHLEN AB 16
In Zukunft darf man bereits ab 16 in Europa mitwählen und seine Stimme für das Europa-Parlament abgeben. Die nächste Europawahl findet schon im kommenden Jahr statt!
HIER DIE QUELLE
Was sich im Februar ändert: Maskenpflicht und Bürgertests https://t.co/b7LywqV6Bw #Februar #Maskenpflicht #Bürgertest
— tagesschau (@tagesschau) January 31, 2023