Die Entscheidung des Bundesverwaltungs-Gerichts in Leipzig wird soeben offiziell. Die Kreuze bleiben!
BAYERN
Seit 2018 muss in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein christliches Kreuz hängen.
Das hat die Landesregierung von Markus Söder (CSU) so bestimmt.
UND ES BLEIBT SO!
KLAGEN ABGEWIESEN
Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) hatte gegen die Verordnung geklagt – und forderte die Entfernung der Kreuze.
Das Argument: Der Staat sei in Sachen Religion zu Neutralität verpflichtet.
Doch die Richter entscheiden heute…
DIE KREUZE SIND ERLAUBT!
BEGRÜNDUNG
„Die Kreuze sind passive Symbole ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung“
Das schreibt das Gericht in der Begründung.
Der Kläger werde dadurch nicht in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Bekenntnis-Freiheit sowie Gleichbehandlung verletzt.
ENTSCHEIDUNG GEFALLEN!
HIER DIE QUELLE
Urteil: Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder hat Bestand https://t.co/degf6CFf6n
— ntv Breaking News (@ntv_EIL) December 19, 2023